Sprühschablonen selbstgemacht PDF
Geschrieben von: Knox   
Montag, den 18. Mai 2009 um 18:34 Uhr

Erst einmal gilt es folgendes Material aufzutreiben:

Karton (1-2 mm dick)
sauscharfes Messer
Klebstreifen oder -stift
geeignetes Motiv

schablone 1 schablone 2

Ein Motiv könnt ihr selber zeichnen oder auch am Computer herstellen. Mit Bildbearbeitungs-Programmen wie Photoshop ist es relativ einfach, aus Fotos schablonenfähige Vorlagen herzustellen. Wer weder mit künstlerischem noch technischem Talent gesegnet ist, findet im Internet haufenweise fixfertige Schablonen zum Herunterladen. Wichtig ist, dass ihr beim Schablonen kreieren keine "weissen Inseln" produziert. Die weisse Fläche der Vorlage muss also aus einem einzigen, zusammenhängenden Stück bestehen. Falls ihr Schriftzüge verwenden wollt, findet ihr im Internet genügend Schriften, die dieses Kriterium erfüllen; so z. Bsp. die legendäre CRASS-Schrift.

Habt ihr euch für ein geeignetes Motiv entschieden, druckt ihr es aus oder kopiert es auf ein Blatt Papier und klebt es danach auf ein Stück Karton. Wichtig ist, dass ihr einen grosszügigen Rand um das Motiv bestehen lässt. Das sorgt für Stabilität und vereinfacht später das Sprühen. Leider sind Schablonen aus Karton nicht sehr langlebig. Wer dauerhafte Vorlagen wünscht, kann statt Karton feste Plastikfolien (à la Röntgenbilder) verwenden oder sein Motiv laminieren lassen.

schablone3 schablone4

Danach schneidet ihr euer Motiv fein säuberlich aus. Wichtig ist, dass ihr euch ein wirklich scharfes Messer besorgt. Das erspart jede Menge Zeit und Nerven!

Et voilà... Handschuhe anziehen, ein verschönerungsbedürftiges Objekt (Betonmauer, Polizeiauto, dessen InsassInnen...) aussuchen, die Schablone dagegen pressen und aus ca. 30 cm darüber sprühen. Vergesst nicht, etwas mitzunehmen, in das ihr die klebrige Schablone anschliessend verstauen könnt. Eine leere Pizzaschachtel ist zum Beispiel eine diskrete Variante...

Aber Obacht: Sprühen nur mit der entsprechenden Erlaubnis! Alternativ leisten freilich auch schnelle Beine und schützende Dunkelheit gute Dienste!

 

Wichtiger Hinweis:
Achtung! Das ist keine Aufforderung, auf fremde Flächen zu sprühen! Denn wer ohne Erlaubnis des Eigentümers einer Fläche diese besprüht, begeht eine Sachbeschädigung, die vom Eigentümer der Fläche zur Anzeige gebracht werden kann. (Wer nicht der Eigentümer ist, kann die Sachbeschädigung auch nicht anzeigen.) Die Schönheit der Spraygrafik wird in der Regel von kunstbanausischen Richtern nicht als strafmindernd berücksichtigt.
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knopp

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